buehnenbild_Zelck_Rettungsdienst_DRK_Bitburg_hq-Q__01_.jpg
Humanitäres VölkerrechtHumanitäres Völkerrecht

Sie befinden sich hier:

  1. Über uns
  2. Unsere Grundsätze
  3. Humanitäres Völkerrecht

Das Humanitäre Völkerrecht

Es ist Aufgabe des Roten Kreuzes, die Regeln des humanitären Völkerrechts zu verbreiten, damit die Teilnehmer bewaffneter Konflikte sie im Ernstfall kennen und umsetzen können. Außerdem ist es Teil seines Auftrags, die Einhaltung des humanitären Völkerrechts durch die Parteien eines bewaffneten Konfliktes einzufordern. Einen Teil konnten Sie bereits darüber auf der Seite zu den Rotkreuz-Grundsätzen erfahren. An dieser Stelle möchten wir detaillierter auf das Humanitäre Völkerrecht eingehen.

Ein Mindestmaß an Humanität auch im Krieg

Krieg ist grundsätzlich verboten. Krieg verursacht unermessliches Leid. Trotzdem ist er allgegenwärtig. Die Nachrichten berichten tagtäglich über bewaffnete Auseinandersetzungen. Massengräber und Minenopfer, Vertreibungen und Vergewaltigungen gehören zu diesem Schreckensszenario.

Das humanitäre Völkerrecht ist ein für Situationen bewaffneter Konflikte geschaffenes Sonderrecht. Zwar kann es Kriege nicht verhindern, jedoch durch seine Regeln menschliches Leid im Krieg verringern.

Das humanitäre Völkerrecht dient dem Schutz von Personen, die nicht oder nicht mehr an den Feindseligkeiten teilnehmen (z.B. Zivilisten und verwundete, kranke oder gefangene Soldaten) und legt den kriegsführenden Parteien Beschränkungen hinsichtlich der Art und Weise der Kriegsführung auf.

Genfer Abkommen

Das Kernstück des humanitären Völkerrechts ist in den vier Genfer Abkommen von 1949 und ihren Zusatzprotokollen von 1977 und 2005 verankert. An die Abkommen sind fast alle Staaten der Welt gebunden. Ende 2012 waren 194 Staaten Vertragsparteien der vier Genfer Abkommen. Das I. Zusatzprotokoll hatten 172, das II. Zusatzprotokoll 166 und das III. Zusatzprotokoll 61 Staaten ratifiziert.

Das Humanitäre Völkerrecht - ein universeller Code
Teil 1/2: Dauer 6:14 Minuten
Teil 2/2: Dauer 7:38 Minuten